Bearbeiten von „KIF445:Resolutionen/Bildungsgebuehren in BaWue“
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Die {{KIF|44,5}} lehnt jegliche Form von Bildungsgebühren ab | Die {{KIF|44,5}} lehnt jegliche Form von Bildungsgebühren ab. Wir sind fest davon überzeugt, dass jeder Mensch unabhängig seiner Herkunft und finanziellen Möglichkeiten studieren können muss. | ||
Bildung ist ein Menschenrecht, das Niemandem verwehrt werden darf. Bildungsgebühren für einzelne Studierendengruppen sind Diskriminierung. Bildungsgebühren sind sozial nicht gerecht, verstärken die wirtschaftliche Spaltung der Gesellschaft und widerstreben jeglichen Maßnahmen zur Erhöhung der Chancengleichheit. | |||
Bildung ist ein Menschenrecht, das | |||
Internationale Studierende sind eine wesentliche Bereicherung der Hochschulen, das kennenlernen anderer Fachkulturen ist unverzichtbar. | |||
Der Bildungsstandort Baden-Württemberg verliert mit der Einführung der Bildungsgebühren für Bildungsausländer massiv an Attraktivität. | |||
Die Bildungsgebühren für Zweitstudierende stehen im Widerspruch zur gesellschaftlichen Verantwortung der Bildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung. Unsere Gesellschaft befindet sich in einem stetigen wirtschaftlichen Wandel, weswegen die Bildung eine wichtige Angelegenheit bildet, die ständig fortgeführt werden muss. Eine breite und interdisziplinäre Bildung ist unabdingbar, insbesondere für die wirtschaftliche Zukunft. | Die Bildungsgebühren für Zweitstudierende stehen im Widerspruch zur gesellschaftlichen Verantwortung der Bildung, insbesondere der Aus- und Weiterbildung. Unsere Gesellschaft befindet sich in einem stetigen wirtschaftlichen Wandel, weswegen die Bildung eine wichtige Angelegenheit bildet, die ständig fortgeführt werden muss. Eine breite und interdisziplinäre Bildung ist unabdingbar, insbesondere für die wirtschaftliche Zukunft. | ||
Die geplante Gebührenerhebung begründet die Landesregierung mit notwendigen Sparzwängen - dabei werden diese erst durch die Haushaltsplanung geschaffen und sind keinesfalls alternativlos. | Die geplante Gebührenerhebung begründet die Landesregierung mit notwendigen Sparzwängen - dabei werden diese erst durch die Haushaltsplanung geschaffen und sind keinesfalls alternativlos. | ||
Alternative 1: Abschaffung der VG-Wort | |||
Alternative 2: Drittmittel-Pauschale erhöhen. | |||
Wer an der Bildung spart, spart an der Zukunft. | Wer an der Bildung spart, spart an der Zukunft. |