Bearbeiten von „KIF440:Resolutionsentwürfe/Transparenz Drittmittel“
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Transparenz in der Drittmittelforschung | |||
Die | Die 44. Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) stellt fest, dass aufgrund der unzureichenden staatlichen Grundfinanzierung öffentliche Forschungseinrichtungen zwingend auf Drittmittel angewiesen sind, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Daher ist es fraglich, ob die Freiheit von Forschung und Lehre überhaupt noch gegeben ist. | ||
Damit eine gesellschaftliche Diskussion zu der Problematik geführt werden kann, fordert die | Damit eine gesellschaftliche Diskussion zu der Problematik geführt werden kann, fordert die KIF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich (1) zu veröffentlichen sind: | ||
# Titel des Projekts | # Titel des Projekts [1] | ||
# Hochschule mit Organisationseinheit | # Hochschule mit Organisationseinheit | ||
# Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung | # Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung [2] | ||
# Projekt- und Vertragslaufzeit | # Projekt- und Vertragslaufzeit | ||
# Gesamtsumme | # Gesamtsumme | ||
# Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen,u. a. Art, Dauer und Umfang | # Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen,u. a. Art, Dauer und Umfang | ||
# Zusätzlich muss am Projektende folgendes veröffentlicht werden: Abstract | # Zusätzlich muss am Projektende folgendes veröffentlicht werden: Abstract [1] | ||
Anwendungsnahe Forschung resultiert häufig in Inovationen, die durch ein Patent geschützt werden, Damit dieser Schutz weiterhin gewährleistet ist, sollte in begründeten Ausnahmefällen die Veröffentlichung dieser Daten für ein konkretes Projekt zwei Jahre nach dessen Abschluss erfolgen können. | |||
Anwendungsnahe Forschung resultiert häufig in | |||
Der Beschluss über eine Ausnahme hat durch ein mit allen Statusgruppen besetztes Gremium zu erfolgen. | Der Beschluss über eine Ausnahme hat durch ein mit allen Statusgruppen besetztes Gremium zu erfolgen. | ||
(1) In begründeten Fällen können zeitlich befristete Ausnahmen bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zugelassen werden. | |||
(2)Der Verwendungszweck der Forschungsergebnisse muss aus dem angegebenen Handlungsfeld hervorgehen. |