Bearbeiten von „KIF435:Geschäftsordnung Plenum/Plena

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Erarbeitete GO-Option aus Aachen:
== Problemidentifikation ==
 
* Moderation muss komplett funktionieren
* Diskussionskultur
* Persönliche Eskalationen
* Trolle
 
 
== Erfahrungen/Austausch/Diskussion ==
 
Go kann moderationstechnisch geschickt sein
aber: unpassende GOs machen Dinge kompliziert, Moderation muss das entsprechend interpretieren
 
 
Erlangen hat eine eingeführt,
Hilft bei Disziplin
gute Erfahrung
 
Zur Strukturierung hilfreich: Moderation, Tagesordnung, GO (bedingt)
 
"Wenn GO-Anträge kommen, hat Moderation schon verloren"
 
GO Führt evtl. zu Zusatzdiskussionen wegen Änderung der GO
 
Problem: Mehr GO-Erfahrung noch könnte asynchrone Machtverhältnisse schaffen
 
Gefahr der GO-Schlachten, insbesondere bei Lücken
 
insbesondere bei kleinen Runden ist GO unnötig
 
Weder GO noch Moderation ist nicht tragbar. => Moderation muss gut sein
 
GO als "Notnagel"
Problem: Personenwahlrecht und Fachschaftswahlrecht sind beide nicht optimal
 
GO als Mittel, der Moderation klare Möglichkeiten zu geben, wo sie Grenzen ziehen kann.
 
Kritische Abschlussplena oftmals problematisch durch  unvorbereitete/unbegeisterte/unerfahrene Moderation
 
 
== Fazit ==
 
Statische Seite im Wiki für Moderation wünschenswert statt Verlinkung alter AKs
Moderation sollte sich gut vorbereiten
Auch Erklärung der Handzeichen mit Beispielen
Erinnerung der Diskussionskultur zu Plenumsbeginn
Hinweis: Hauptdiskussion im AK, diese kurz vorstellen (z.B. Anschreiben an Tafel)
Vorschlag bei Resos: Erst inhaltlich diskutieren, dann Formulierungen
Auch Vorschlag: Alle Resos erst inhaltlich abstimmen, danach Details (gendern, etc.) klären
 
''Dreh- und Angelpunkt ist die Moderation und ihre Vorbereitung. Sie kann gezielt gemeinsame Regeln für das Plenum vorschlagen und das Verfahren strukturieren''
 
 
== Anhang ==
 
Machbarkeitsstudie aus Aachen zu einer GO:


§ 0 Vorbemerkung
§ 0 Vorbemerkung


Zu Beginn eines Plenums kann die Sitzungsleitung oder eine teilnehmende Person vorschlagen, diese Geschäftsordnung zu nutzen. Sollte dieser Vorschlag angenommen, jedoch
Zu Beginn eines Plenums kann die Sitzungsleitung oder eine teilnehmende Person vorschlagen, diese Geschäftsordnung zu nutzen. Sollte dieser Vorschlag angenommen, jedoch
keine Sitzungsleitung gefunden werden, die gemäß dieser eine Sitzung leiten möchte, verfällt der Beschluss zur GO-Nutzung, sofern sich dann eine Sitzungsleitung findet.
keine Sitzungsleitung gefunden werden, die gemäß dieser eine Sitzung leiten möchte, kann auch trotz Annahme der Geschäftsordnung eine Sitzungsleitung ohne Einhaltung der Geschäftsordnung bestimmt werden.


§ 1 Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich


Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller Teilnehmer) der Konferenz der Informatikfachschaften (KIF). Sie ist von allen Teilnehmenden einzuhalten und regelt unter anderem den Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe und Entsendeten der KIF entsprechend und Abstimmung von Anträgen. Als teilnehmende Personen der KIF gelten alle angemeldeten Personen der KIF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie alle Mitglieder und Helferinnen und Helfer der ausführenden Fachschaft (bzw. fachschaftsähnlichen Struktur).
Diese Geschäftsordnung gilt für die Plenen (Vollversammlungen aller Teilnehmer) der Konferenz der Informatikfachschaften (KIF). Sie ist von allen Teilnehmenden einzuhalten und regelt unter anderem den Ablauf des Plenums, die Wahl der Organe und Entsendeten der KIF entsprechend und Abstimmung von Anträgen. Als teilnehmende Personen der KIF gelten alle angemeldeten Personen der KIF, die ihren Tagungsbeitrag entrichtet haben, sowie alle Mitglieder und Helferinnen und Helfer der ausführenden Fachschaft.




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Das passive Wahlrecht für Personenwahlen haben alle angemeldeten Personen der KIF. Von dieser Regel wird abgesehen, falls die Personenwahl eine Wiederwahl oder Bestätigung im Amt ist, so dass in diesem Fall auch nicht anwesende Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewählt werden können.
Das passive Wahlrecht für Personenwahlen haben alle angemeldeten Personen der KIF. Von dieser Regel wird abgesehen, falls die Personenwahl eine Wiederwahl oder Bestätigung im Amt ist, so dass in diesem Fall auch nicht anwesende Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewählt werden können.
Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Person. Eine geheime Abstimmung ist möglich.
Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Person. Eine geheime Abstimmung ist möglich.
Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Das Plenum kann den Kandidierenden Fragen stellen. Dem Plenum kann die Möglichkeit geben werden, unter Ausschluss der Kandidierenden zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Ein Person gilt als gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens acht Ja-Stimmen'' erhält und die Wahl annimmt. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen.
Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen: Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor. Dem Plenum kann die Möglichkeit geben werden, unter Ausschluss der Kandidierenden zu diskutieren. Diese Diskussion wird nicht protokolliert. Ein Person gilt als gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, ''mindestens acht Ja-Stimmen'' erhält und die Wahl annimmt. Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen.
Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.
Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören.


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