Bearbeiten von „KIF430:Prüfungsunfähigkeit-Was nun?

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==Bericht aus dem Arbeitskreis ==
=== Bericht aus dem Arbeitskreis ===


=== Anwesende: ===
==== Anwesende: ====


* Uni Stuttgart (Sarah, Lukas)
* Uni Stuttgart (Sarah, Lukas)
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* TU Lautern (Sarah)
* TU Lautern (Sarah)
* Ulm (Miri)
* Ulm (Miri)
=== Situation an den Hochschulen / jeweiligen Ländern ===
* Uni Stuttgart (Sarah, Lukas)
** an der Bau- und Informatikfakultät gibt werden Attestformulare ausgegeben und es werden Symptome / Krankheitsdaten abgefragt
** Landesregierung und Landesdatenschutzbeauftragte befürworten die Verwendung und Abfrage von medizinischen Daten
* Uni Konstanz (Stefano)
** neue Prüfungsordnungen
** Ministerium soll die Abfrage medizinischer Daten zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit vorschreiben
* Uni Düsseldorf (Swantje, Tine)
** Symptome werden abgefragt
** im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass verschiedene Dokumente abhängig vom Fachbereich herausgegeben werden, jedoch alle nach medizinischen Daten fragen
** es existiert jedoch ein hochschulweites Formular ohne Symptome oder Krankheitsinformtionen abzufragen, Status des Dokuments wird zukünftig erfragt
* Uni Regensburg (Tascha)
** Situation zu Beginn des AK's unklar, später recherchiert, dass auch in Regensburg entsprechende Formulare und Informationsdurst bestehen
* KIT (nother)
** flexible Rücktrittsregelungen an der KIT
** Rücktritt auch zu Beginn der Klausur möglich
** unklare ob bei Krankheit weiterreichende Informationen nötig sind als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Krankschreibung
* TU Lautern (Sarah)
** bis 14 Tage nach Prüfung muss ein Rücktritt (Attest) eingereicht werden
** bei erstem Prüfungsversuch ist AU ausreichend
** für weitere Wiederholungsversuche ist immer ein qualifiziertes Attest notwendig
* Ulm (Miri)
** vorgegebenes Formular mit empfehlenden Charackter des Arztes
'''Bis auf eine Hochschule / Univeristät sind an allen Einrichtungen Formulare vorgegeben, welche die Angabe von Krankheit oder auch Symptomen fordern.'''
=== Ausfürhliche Einführung in das Thema (Tom) ===
====    Problembeschreibung ====
Prüfungskommission  muss eigenständiges Urteil über Prüfungsfähigkeit des Studis fällen können, verlangt dazu Angaben zur gesundheitlichen Verfassung des
==== Kritik ====
===== Professoren / Prüfungsbehörde / Prüfungskommission =====
* wollen Chancengleichheit bewahren (Schummeln vermeiden)
* benötigen hinreichende Informationen
* stellen Formular zur Verfügung zur Angabe von
** Symptomen
** Krankheit
* fehlende Kompetenz zur Bewertung der Angaben (Symptom, Krankheit,...)
** Mitglieder der Prüfungskommission können weder für noch gegen Angaben argumentieren
** dürfen nicht googeln
**sind auf Urteil Dritter (Berater / Ärzte) angewiesen
* läuft auf bloßes Abhaken hinaus
** ist keine Chancengleichheit dar!
===== Ärzte =====
* Ärztliche Verschwiegenheit - Ärzte verweigern Weitergabe der Information
** Ist nicht richtig, da durch den Studi selber weitergegeben
** Nur bei direkter Weitergabe der Informationen an die Prüfungskommission ist die Erlaubnis des Studis durch den Arzt einzuholen
===== Datenschutz =====
* Erhebung von Daten
** legitim: Symptom / Krankheit / Beschreibung des leistungsbeeinflussendesn Zustands (aktueller Stand LSA))
** nicht zulässig: Diagnose / Befund
* Erhebung der Daten muss sich am Grundsatz der Erforderlichkeit orientieren
** nicht erforderlich, wenn Informationen nicht verwendet / bewertet werden können
* Datenvermeidung
** Unnötig nicht weiter verwendete erhobene Daten vermeiden
* Datensparsamkeit
** So wenig wie nötig Daten erheben und verwenden
==== Kranke Studis ====
* stehen unter Generalverdacht zu schummeln / Scheinatteste
* müssen ggf zu einem anderen Arzt (wenn Arzt Verwendung des Formulars verweigert)
** Störung des Arzt-Patienten-Verhältnis
* Schreiben lieber krank mit als Daten offen zu legen
* haben Mitwirkungspflicht am Verfahren
# Unverzügliche Meldung des Prüfungsrücktritts
# Gründe angeben
** Unverzüglicher Nachweis / Beleg der nicht zu vertretenden Umstände (Krankheitsfall) durch Studi
** Pürfling trägt Beweislast
** muss Arzt ausdrücklich um Bewertung der Prüfungsfähigkeit bitten
# Bewertung / Feststellung durch die Prüfungskommssion
* Was ist medizinische Prüfungsunfähigkeit?
** keine Dauerleiden
** "erhebliche Leistungsschwankung / -schwäche" / krankheitsbedingte Leistungsschwäche
** außenvorgelassen psychogene Reaktionen (Examensangstangst / Prüfungsstress)
==== Landesregierungen / Hochschulgesetz Prüfungsordnung ====
* Formuliert nur vage und schwammig wie bei Rücktritt zu verfahren ist
* Hochschulgesetze verweisen auf Regelungen in den Prüfungsordnungen
** Prüfungsordnungen regeln Form des Nachweises
*** Phrase des "Ärztlichen Attests"
**** lässt offen welches Attest und welche Informationen
*** Durchführungsbestimmung konkretisiert dann das zu verwendende Formular bzw. die geforderten Informationen (Krankheit / Symptom / Beschriebung...)
== Vorgestellte / Mitgebrachte Formulare (vorwiegend OvGU Magdeburg) ==
'''[ https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/hochschule/datenschutzhinweise-pruefungsunfaehigkeit.pdf Begrüßenswertes Formular von der Uni Kiel]'''
[http://wiki.stura-md.de/images/1/15/2010-FWW-Attest.pdf Attest Vordruck FWW OvGU Magdeburg (2010)]
[http://wiki.stura-md.de/images/2/28/2010-10-FIN-AttestFormular.pdf Formular für das ärztliche Attest an der FIN OvGU]
[http://www.fvst.ovgu.de/vst_media/Studium/Pr%C3%BCfungsamt/Formulare/Anlage+zum+Attest.pdf Formular/ Anlage zur Prüfungsunfähigkeit an der FVST]
[http://wiki.stura-md.de/images/5/53/%C3%84rtzliches_Schreiben_Datenschutzbedenken.pdf Zurückweisung des FIN-Attest durch Ärtzin]
'''[http://wiki.stura-md.de/Datenschutz/2010-03-FWW-Attest Verlauf Datenschutz- / Attestdabatte an der OvGU Magdeburg sei 2010 - mit ausfürhlichen Hintergrundinformationen (Datenschutzbeauftragter / Prüfungsrecht/ ...]'''
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