Bearbeiten von „KIF420:Evaluierung Optimal/Resolution“
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'''Entscheidung über Formalia und Spielräume''': Basis für Evaluierungen ist eine hochschulweite Evaluierungsordnung/Satzung. Für die Festlegung von offenen Punkten, Spielräumen und zu treffenden Entscheidungen ist ein paritätisch besetztes Fachbereich/Fakultätsweites Arbeitsgremium zuständig (Z.B. wann wird die Evaluierung genau durchgeführt, welche Veranstaltungen genau, wie lange Frist für Stellungnahme, etc). Diese sollten sich in bestimmten Abständen hochschulweit über die Arbeit austauschen. Je nach Größe der Hochschule ist auch ein hochschulweites Gremium zielführend. | '''Entscheidung über Formalia und Spielräume''': Basis für Evaluierungen ist eine hochschulweite Evaluierungsordnung/Satzung. Für die Festlegung von offenen Punkten, Spielräumen und zu treffenden Entscheidungen ist ein paritätisch besetztes Fachbereich/Fakultätsweites Arbeitsgremium zuständig (Z.B. wann wird die Evaluierung genau durchgeführt, welche Veranstaltungen genau, wie lange Frist für Stellungnahme, etc). Diese sollten sich in bestimmten Abständen hochschulweit über die Arbeit austauschen. Je nach Größe der Hochschule ist auch ein hochschulweites Gremium zielführend. | ||
'''Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung''': Die Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung liegt bei der Hochschule (Verteilung der Bögen, Erfassung der Ergebnisse). Insbesondere werden die Kosten | '''Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung''': Die Verantwortung zur Durchführung der Evaluierung liegt bei der Hochschule (Verteilung der Bögen, Erfassung der Ergebnisse). Insbesondere werden die Kosten von der Hochschule getragen. Wenn die Hochschule andere beauftragt, sind diese finanziell für die Arbeit zu entschädigen. | ||
'''Interpretation der Ergebnisse und Maßnahmen''': Mit den Evaluierungsergebnissen beschäftigt sich ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium. | '''Interpretation der Ergebnisse und Maßnahmen''': Mit den Evaluierungsergebnissen beschäftigt sich ein paritätisch besetztes Arbeitsgremium. |